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Förderung für Pelletskessel

Modernisieren | Pelletsheizung erneuerbarer Energieträger Förderaktion Förderung Sanierungsoffensive Förderaktion der österreichischen Bundesregierung Holzheizung Klima- und Energiefonds

Jetzt von fossilen Brennstoffen auf Pellets umsteigen und 2.000 Euro Fördergeld kassieren! Sie überlegen schon länger, ob Sie Ihre Ölheizung gegen eine nachhaltige und umweltschonende Heizung tauschen sollen? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Umstieg auf erneuerbare Energien, wie zum Beispiel einen Pelletskessel:

Denn seit 24. Februar 2015 fördert der Bund den Ersatz alter Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, mit 2.000 Euro. Zum Vergleich: Voriges Jahr wurde der Kesseltausch mit 1.400 Euro unterstützt.

 

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Bis zu 2.000 Euro Förderung für neuen Pelletskessel

Der Klima- und Energiefonds subventioniert jeden neu installierten Pelletskessel- oder Hackschnitzelkessel, der einen fossilen Kessel ersetzt, mit 2.000 Euro. Beim Tausch einer Holzheizung, die mindestens 15 Jahre alt ist, mit einer neuen Pelletsheizung oder Hackgutheizung erhalten Sie 800 Euro Fördergeld, mit einem Pelletskaminofen 500 Euro.

 

Stellen Sie jetzt den Förderantrag!

Das zweistufige Antragsverfahren ist seit 24. Februar eröffnet: In einem ersten Schritt registrieren Sie sich für die Förderaktion. Im zweiten Schritt, nach der Errichtung der Heizungsanlage, stellen Sie den konkreten Antrag. Den Link dazu finden Sie in dem Bestätigungs-E-Mail, das Sie nach der Registrierung erhalten haben.

Kritierien für den Erhalt der Förderung: Die Heizung muss überwiegend privat genutzt werden. Außerdem dürfen nur Heizkessel mit einer automatischen Brennstoffzuführung eingebaut werden.

 

Weitere Förderungen sind möglich

Zusätzlich zur Bundesförderung können Sie auch noch Förderungen von Ländern oder Gemeinden in Anspruch nehmen.

Nicht möglich ist eine zusätzliche Bundesförderung, z.B. der Sanierungsscheck 2015. Im Rahmen des Sanierungsschecks 2015 wird die Umstellung des Wärmeerzeugers auf einen erneuerbaren Energieträger - also Pellets, Holz, Solar, ein Nah- oder Fernwärmeanschluss sowie eine Wärmepumpe - gefördert. Maximale Förderungssumme sind auch hier 2.000 Euro bzw. 30% der förderungsfähigen Kosten.